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   OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20   

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https://dejure.org/2022,14334
OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20 (https://dejure.org/2022,14334)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2022 - 1 LB 109/20 (https://dejure.org/2022,14334)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 1 LB 109/20 (https://dejure.org/2022,14334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs 1 BauGB; § 1 Abs 4 BauNVO; § 11 Abs 3 S 3 BauNVO; § 11 Abs 3 S 4 BauNVO; § 6 BauNVO; § 242 BGB
    Baustraße; Berechnungsmethode; Bestimmtheit; Bezugspunkt; Höhenfestsetzung; Lärmemissionskontingente; Mischgebiet; Schallleistungspegel; Schallleistungspegel, flächenbezogener; Schallleistungspegel, immissionswirksamer flächenbezogener; Treu und Glauben; venire contra ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann die Wohnnutzung in Mischgebieten ausgeschlossen werden?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18

    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Stehen dem Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans in der Fassung der 3. Änderung entgegen, ist es der Klägerin nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, hier dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium), verwehrt, sich auf dessen Unwirksamkeit zu berufen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19.12.2018 - 4 B 6.18 -, ZfBR 2019, 275 = juris Rn. 11; v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 -, juris Rn. 6; beide m.w.N.).

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht jedoch fest, dass das Verbot treuwidrigen Verhaltens daran hindern kann, die Unwirksamkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans im Klageverfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung geltend zu machen (vgl. zum Sachverhalt, der dem Beschl. des BVerwG v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 -, juris, zugrunde lag, VG Stuttgart, Urt. v. 20.5.2015 - 2 K 2227/12 -, juris Rn. 1 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - 7 D 59/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Ob die Begrenzung der maximalen Anzahl zulässiger Betriebswohnungen auf eine pro Betrieb wirksam ist (vgl. verneinend OVG NRW, Beschl. v. 28.6.2007 - 7 D 59/06.NE -, NuR 2008, 811 = juris Rn. 187 ff.), kann der Senat dahinstehen lassen.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Flächenbezogene Schallleistungspegel können als Gliederung des Baugebiets nach den besonderen Eigenschaften der Betriebe und Anlagen, nämlich nach ihrem Emissionsverhalten, auf § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1990 gestützt werden (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, NVwZ 1991, 881 = BRS 50 Nr. 25 = juris Rn. 16).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    In diesem Fall kommt hinzu, dass eine Zeitspanne von maximal 17 Jahren deutlich unterhalb der Zeitspanne von mehreren Jahrzehnten liegt, auf die die Bauleitplanung typischerweise ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41 = BRS 63, Nr. 1 = juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19

    Folgekostenvertrag; Gesamtkonzept; Kausalität; Kinderlärm; Kindertagesstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass bei Mehrfacherschließungen die Höhenbegrenzung im Zweifel mit Blick auf beide Erschließungsstraßen einzuhalten ist (vgl. nur Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BauR 2020, 1269 = BRS 88 Nr. 17 = juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2018 - 4 B 6.18

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; rechtsmissbräuchliches Verhalten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Stehen dem Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans in der Fassung der 3. Änderung entgegen, ist es der Klägerin nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, hier dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium), verwehrt, sich auf dessen Unwirksamkeit zu berufen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19.12.2018 - 4 B 6.18 -, ZfBR 2019, 275 = juris Rn. 11; v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 -, juris Rn. 6; beide m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im zentralen Versorgungsbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Auf der städtebaulichen Seite können Abweichungen von der dem § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zugrundeliegenden typischen Situation z.B. darin gesehen werden, dass der Einzugsbereich des Betriebs im Warenangebot bisher unterversorgt ist, dass zentrale Versorgungsbereiche an anderem Standort des Einzugsgebiets nicht geplant sind, oder dass der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbarer Lage errichtet werden soll (BVerwG, Beschl. v. 3.5.2021 - 4 B 44.20 -, ZfBR 2021, 762 = juris Rn. 6).
  • VG Stuttgart, 20.05.2015 - 2 K 2227/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsverpflichtung; Teilnichtigkeit bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht jedoch fest, dass das Verbot treuwidrigen Verhaltens daran hindern kann, die Unwirksamkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans im Klageverfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung geltend zu machen (vgl. zum Sachverhalt, der dem Beschl. des BVerwG v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 -, juris, zugrunde lag, VG Stuttgart, Urt. v. 20.5.2015 - 2 K 2227/12 -, juris Rn. 1 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18

    Abwägung; Bebauungsplan; CEF-Maßnahme; DIN-Vorschriften; landwirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Mit dieser Höhe wird auf einen Punkt in der Örtlichkeit Bezug genommen, der sich beim Beginn von Baumaßnahmen, die eine Fertigstellung der Baustraße voraussetzen, - wie der Vertreter der Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung noch einmal anschaulich dargestellt hat - eindeutig bestimmen lässt (vgl. auch Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = juris Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12

    Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
    Aufgrund der Immissionswirksamkeit bedarf es der Festlegung der Berechnungsmethode zur Schallausbreitung, um das konkrete Immissionskontingent plankonform bestimmen zu können (vgl. nur Senatsurt. v. 9.9.2014 - 1 KN 215/12 -, BauR 2015, 61 = BRS 82 Nr. 88 = juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 KN 238/13

    Gewerbegebiet; Immissionskonflikt; Immissionsrichtwert; Mischgebiet;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2021 - 1 LB 78/19

    Ausnahme; Bauvoranfrage; Bestimmtheit; gedankliche Schnur; Vordruck

  • VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122

    Mangelnde Wahrung der Zweckbestimmung eines Baugebiets durch Ausschluß von

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 13/21

    Bauanzeige; Bauanzeigeverfahren; Baugenehmigung; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

    Erforderlich ist lediglich, dass eines davon in der Gesamtschau vorzugswürdig ist (vgl. Senatsurt. v. 10.11.2021 - 1 LB 78/19 -, BauR 2022, 443 = juris Rn. 43; v. 2.6.2022 - 1 LB 109/20 -, juris Rn. 38).

    Das entspricht dem im Zweifelsfall ohnehin geltenden Auslegungsergebnis (vgl. Senatsurt. v. 26.10.2016 - 1 KN 6/15 -, BRS 84 Nr. 35 = juris Rn. 46; Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BauR 2020, 1269 = juris Rn. 22; Senatsurt. v. v. 2.6.2022 - 1 LB 109/20 -, juris Rn. 39).

    Denn andernfalls kann nur von einer vagen Erschließungserwartung gesprochen werden, die zur Genehmigung eines Bauvorhabens nicht ausreicht; das ist auch mit Blick auf Art. 14 Abs. 1 GG unbedenklich; dass insofern eine Nachfrage bei der Beklagten erforderlich werden kann, ist unschädlich (vgl. Senatsurt. v. 2.6.2022 - 1 LB 109/20 -, juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 15 N 21.2243

    Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer

    - In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird für die Bestimmtheit von Festsetzungen immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel verlangt, dass hinreichende Vorgaben für deren Berechnung im Bebauungsplan mitgeregelt werden (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2000 - 26 N 99.490 - juris Rn. 32 m.w.N.; NdsOVG, U.v. 2.6.2022 - 1 LB 109/20 - NuR 2022, 654 = juris Rn. 34 ff.).
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